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Revisionen
Wir prüfen im Rahmen der Revisionen Ihren Jahresabschluss.
Diese Prüfung durch eine erkannte Revisionsstelle ist die Voraussetzung, damit Ihre Gesellschafter die Zahlen abnehmen.
Wir sind entsprechend von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) anerkannt und prüfen Abschlüsse unabhängig und objektiv.
Zu unseren Leistungen gehören:
Wir bieten folgende Dienstleistungen an
Revisionen
- Eingeschränkte Revisionen
- Prüfung von Grundberichten / Sacheinlagen
- Prüfberichte zu Kapitalerhöhungen
Was sind eingeschränkte Revisionen?
Unternehmen (ausgenommen sind Personengesellschaften) können zur ordentlichen oder eingeschränkten Revision verpflichtet sein (Artikel 727a Abs. 1 OR).
Letzere ist weniger umfangreich.
Es bestehen zusätzlich die beiden Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen entweder freiwillig die ordentliche Revision durchzuführen (sogenanntes opting-up) oder auch auf die Variante der eingeschränkten Revision zu verzichten (opting-out), wenn Sie weniger als 10 Vollzeitmitarbeitende beschäftigen. Grundsätzlich benötigen Sie immer einen unabhängigen Revisor, es sei denn, Sie treffen ganz bestimmte Sicherungsmassnahmen für eine eigene Revision, welcher die Finanzbehörde zustimmen muss.
Zur Revision gehört die Prüfung der Jahresrechnung und der Gewinnverwendung. Als Revisionsstelle liefern wir Ihrer Generalversammlung einen schriftlichen Prüfungsbericht. Als Revisionsstelle haften wir für Schäden durch Fehler bei der Revision. Durch eine Revision generieren Sie zusätzliche Vorteile, weil Sie dadurch besser Risiken erkennen und diese anschliessend verringern.
Das verschafft Ihnen Sicherheit: Sie erreichen Ihre strategischen Ziele besser.
Welche Gesellschaften führen eingeschränkte Revisionen durch?
Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Publikumsgesellschaften. Wichtige Merkmale sind:
- Sie haben keine börslichen Beteiligungspapiere kotiert.
- Sie haben keine Anleihensobligationen ausstehend.
- Weniger als 20 % des Umsatzes oder der Aktiven tragen zur Konzernrechnung bei (Artikel 727 Abs. 1 Ziff. 1 OR).
- Ihre Bilanzsumme liegt unter 20 Millionen Franken, Ihr Umsatz unter 40 Millionen Franken.
- Jährlich besetzen Sie im Durchschnitt maximal 249 Vollzeitstellen (Artikel 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR).
- Sie erstellen keine Konzernrechnung (Artikel 727 Abs. 1 Ziff. 3 OR).
Sollten Sie die freiwillige ordentliche Revision anstreben, beraten wir Sie gern.