Kontaktiere uns

Unser Expertenteam ist bereit, Ihnen den bestmöglichen Plan für Ihr Unternehmen anzubieten

Revisionen

Wir prüfen im Rahmen der Revisionen Ihren Jahresabschluss.
Diese Prüfung durch eine erkannte Revisionsstelle ist die Voraussetzung, damit Ihre Gesellschafter die Zahlen abnehmen. 

Wir sind entsprechend von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) anerkannt und prüfen Abschlüsse unabhängig und objektiv.
Zu unseren Leistungen gehören:

Wir bieten folgende Dienstleistungen an

Revisionen

Was sind eingeschränkte Revisionen?

Unternehmen (ausgenommen sind Personengesellschaften) können zur ordentlichen oder eingeschränkten Revision verpflichtet sein (Artikel 727a Abs. 1 OR).
Letzere ist weniger umfangreich.
Es bestehen zusätzlich die beiden Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen entweder freiwillig die ordentliche Revision durchzuführen (sogenanntes opting-up) oder auch auf die Variante der eingeschränkten Revision zu verzichten (opting-out), wenn Sie weniger als 10 Vollzeitmitarbeitende beschäftigen. Grundsätzlich benötigen Sie immer einen unabhängigen Revisor, es sei denn, Sie treffen ganz bestimmte Sicherungsmassnahmen für eine eigene Revision, welcher die Finanzbehörde zustimmen muss. 

Zur Revision gehört die Prüfung der Jahresrechnung und der Gewinnverwendung. Als Revisionsstelle liefern wir Ihrer Generalversammlung einen schriftlichen Prüfungsbericht. Als Revisionsstelle haften wir für Schäden durch Fehler bei der Revision. Durch eine Revision generieren Sie zusätzliche Vorteile, weil Sie dadurch besser Risiken erkennen und diese anschliessend verringern. 

Das verschafft Ihnen Sicherheit: Sie erreichen Ihre strategischen Ziele besser.

Welche Gesellschaften führen eingeschränkte Revisionen durch?

Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um Publikumsgesellschaften. Wichtige Merkmale sind:

Sollten Sie die freiwillige ordentliche Revision anstreben, beraten wir Sie gern.